Kununu Bewertung löschen
Wir schützen Ihre Online-Reputation bei Kununu
Sie möchten eine negative Bewertung auf dem Arbeitgeber-Bewertungsportal Kununu löschen lassen und suchen Unterstützung? Eine negative Bewertung bei Kununu kann schnell Rufschädigungen und negative wirtschaftliche Folgen für betroffene Arbeitgeber haben.
Unsere Kanzlei ist seit vielen Jahren spezialisiert auf Äußerungs- und Medienrecht. Wir unterstützen Betroffene bei unerwünschten Bewertungen bei Kununu und gehen dabei sowohl gegen den Verfasser der Bewertung (sofern bekannt) als auch gegen Kununu vor.
Wehren Sie sich gegen negative Arbeitgeber-Bewertungen auf Kununu. Gerne unterstützen wir Sie mit effektiven Maßnahmen die Bewertung zu löschen und Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Informieren Sie sich nachfolgend vorab über die Rechtslage und die Möglichkeiten eine negative Bewertung bei Kununu zu löschen.
Im Falle einer rechtswidrigen Bewertung bei Kununu sollte der Betroffene schnell und entschlossen handeln. Sollte der Verfasser der Bewertung und/oder Kununu auf eine außergerichtliche Abmahnung bzw. eine Beschwerde nicht reagieren, besteht die Möglichkeit, den Beseitigungs- bzw. Unterlassungsanspruch in einem gerichtlichen Eilverfahren geltend zu machen.
Ein Eilverfahren vor Gericht zur effektiven Löschung einer negativen Bewertung ist in aller Regel nur innerhalb eines Monats bis maximal 2 Monaten ab Kenntnis von der Rechtsverletzung möglich. Um die Rechtsverletzung schnell und effektiv zu unterbinden, sollte der Betroffene demnach im Falle einer rechtswidrigen Bewertung nicht zögern, sondern entschlossen handeln.
Nach der Rechtsprechung ist die Speicherung frei zugänglicher Daten eines Betroffenen durch ein Bewertungsportal aufgrund des verfassungsrechtlich geschützten Rechts auf Kommunikationsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 GG grundsätzlich zulässig (vgl. Urteil des BGH vom 23.06.2010, Az. VI ZR 196/08 – spickmich; Urteil des Bundesgerichtshofes vom 23. September 2014, VI ZR 358/13).
Bewertungsportale erfüllen eine von der Rechtsordnung gebilligte und gesellschaftlich erwünschte Funktion, sofern der Betreiber als „neutraler Informationsvermittler „auftritt.
Ob ein Bewertungsportal als neutraler Informationsvermittler auftritt, ist eine Frage der konkreten Gestaltung des jeweiligen Geschäftsmodells der Bewertungsplattform (vgl. BGH, Urteil vom 20.02.2018, Az. VI ZR 30/17; vgl. OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 09.04.2020, Az. 16 U 218/18). Verlässt ein Anbieter einer Bewertungsplattform seine Stellung als neutraler Informationsvermittler, überwiegen die Interessen des Betroffenen an der ungefragten Verwendung seiner personenbezogenen Daten, so dass in diesem Fall ein Löschungsanspruch gegen das Bewertungsportal entstehen kann (vgl. BGH, Urteil vom 20.02.2018, Az. VI ZR 30/17). Kununu verlässt seine Stellung als neutraler Informationsvermittler bislang nicht, so dass die Bewertungsplattform von Kununu grundsätzlich zulässig ist.
Kununu-Bewertungen sind in der Regel rechtmäßig, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
Die Einzelheiten der vorstehenden Punkte werden nachfolgend weiter erläutert.
Rechtswidrig sind Kununu-Bewertungen in folgenden Fällen:
Die Einzelheiten der vorstehenden Punkte werden nachfolgend weiter erläutert.
Der Unterschied zwischen einer „Tatsachenbehauptung“ und einer „Meinungsäußerung“ ist folgender:
Eine „Tatsachenbehauptungen“ beschreibt Vorgänge oder Zustände, deren Vorliegen dem Wahrheitsbeweis zugänglich sind (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 26. Januar 2017 – Az. I ZR 217/15), z.B.:
„Der Arbeitgeber bezahlt unter dem Mindestlohn!“
Es kann nachgewiesen werden, welches Gehalt der hier bewertete Arbeitgeber zahlt und ob dieses Gehalt unter dem aktuellen Mindestlohn liegt oder ob dies nicht der Fall ist. Bei dieser Äußerung handelt es sich demnach um eine Tatsachenbehauptung, weil die beschriebenen Vorgänge dem Beweis zugänglich sind. Eine Bewertung, welche auf Grundlage der vorstehenden Äußerung abgegeben wird, ist nur dann zulässig, wenn diese Tatsachenbehauptung auch zutrifft. Trifft diese Tatsachenbehauptung nicht zu, handelt es sich um eine unwahre Tatsachenbehauptung mit der Folge, dass die Bewertung und auch die der Bewertung zu Grunde liegende Äußerung rechtswidrig ist. Eine Bewertung darf nicht auf der Grundlage einer unwahren Tatsachenbehauptung abgegeben werden oder unwahre Tatsachen suggerieren.
Dagegen sind „Meinungsäußerungen“ durch die Elemente des Wertens, Meinens und Dafürhaltens gekennzeichnet und eben nicht nachweisbar (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 26. Januar 2017 – Az. I ZR 217/15), z.B.:
„Der Arbeitgeber ist unfreundlich!“
Wo Freundlichkeit bzw. Unfreundlichkeit anfängt, wird von verschiedenen Menschen unterschiedlich empfunden. Ob jemand freundlich ist oder nicht, ist demnach Ansichtssache und wird durch die Elemente des Wertens, Meinens und Dafürhaltens gekennzeichnet und ist somit gerade nicht nachweisbar. Bei dieser Bewertung handelt es sich demnach um eine reine Meinungsäußerung. Eine Meinungsäußerung ist im Rahmen der grundgesetzlich geschützten Meinungsfreiheit des Art. 5 Grundgesetz in der Regel zulässig. Allerdings dürfen Meinungsäußerungen keine unwahre Tatsachen suggerieren und die Grenze zur Schmähkritik nicht überschreiten. Zudem muss sich die Bewertung auch im Rahmen der Nutzungsbedingungen des Plattformbertreibers bewegen und darf keine personenbezogenen Daten ohne Rechtsgrundlage enthalten.
Eine Abgrenzung zwischen Tatsachbehauptung und Meinungsäußerung kann in Grenzfällen schwierig sein. Bei der Beurteilung, ob es sich bei einer Äußerung um eine Tatsachenbehauptung oder eine Meinungsäußerung handelt, dürfen die Äußerungen nicht isoliert gesehen werden, sondern müssen immer im Gesamtzusammenhang betrachtet werden.
Im Zweifel soll – aufgrund der grundgesetzlich geschützten Meinungsfreiheit – eine Äußerung als Meinungsäußerung und nicht als Tatsachenbehauptung zu qualifizieren sein (vgl. BGH, Urteil vom 22. September 2009 – Az. VI ZR 19/08).
Auch kritische Meinungsäußerungen genießen den grundrechtlichen Schutz des Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG und sind somit in aller Regel zulässig und hinzunehmen. Eine „Meinungsäußerung“ wird erst dann unzulässig, wenn sie die Grenze zur sogenannten „Schmähkritik“ überschreitet.
Eine unzulässige Schmähkritik wird nur dann angenommen, wenn die Kritik ehrverletzend ist und ausschließlich zur Diffamierung des Betroffen dient und keine sachliche Auseinandersetzung erfolgt. Erfolgt eine sachliche Auseinandersetzung ist auch polemische und überspitzter Kritik noch nicht als Schmähkritik einzustufen (vgl. BVerG 82, 272, 284; BVerfG, Beschluss vom 17.09.2012, Az.: 1 BvR 2979/10).
Schmähkritik verneint:
Schmähkritik bejaht:
Die Nutzungsbedingungen von Kununu sehen für eine zulässige Bewertung insbesondere die folgenden Vorausetzungen vor:
Weitere Voraussetzungen für eine zulässige Bewertung finden Sie in den Kununu-Richtlinien. Verstößt die Bewertung gegen die Nutzungsbedingungen von Kununu, ist die Bewertung bereits aus diesem Grunde rechtswidrig.
Die Kununu-Nutzungsbedingungen sehen vor, dass Personen namentlich nicht erwähnt werden dürfen.
Im Falle einer rechtswidrigen Bewertung kann der Betroffene zivilrechtliche Ansprüche sowohl gegenüber der Bewertungsplattform als auch gegenüber dem Verfasser der rechtswidrigen Bewertung geltend machen.
Ansprüche gegen den Verfasser der rechtswidrigen Bewertung kommen allerdings nur dann in Betracht, wenn der Verfasser der Bewertung auch bekannt ist. Wurde die Bewertung hingegen anonym abgegeben, bleiben zunächst nur Maßnahmen gegen den Betreiber der Bewertungsplattform übrig.
Gegebenenfalls können die Daten des Verfassers der rechtswidrigen Bewertung ermittelt werden und anschließend Ansprüche gegen den Verfasser der Bewertung geltend gemacht werden.
Im Falle einer rechtswidrigen Bewertung bei Kununu kommen Ansprüche des Betroffenen gegen den Verfasser der Bewertung und/oder gegen die Bewertungsplattform in Betracht.
Die folgenden Ansprüche kommen gegen den Verfasser einer rechtswidrigen Bewertung in Betracht:
Die folgenden Ansprüche kommen gegen die Bewertungsplattform im Falle einer rechtswidrigen Bewertung in Betracht:
Das sinnvollste Vorgehen hängt dabei stets von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab. Insbesondere kommt ein Vorgehen gegen den Verfasser einer Bewertung nur dann in Betracht, wenn der Verfasser der Bewertung auch bekannt ist. Wird eine Bewertung anonym abgegeben, bleibt häufig nur ein Vorgehen gegen die Bewertungsplattform. Lediglich im Falle einer strafbaren Bewertung (z.B. wegen strafbarer Beleidigung/Verleumdung) besteht die Möglichkeit über den Plattformbetreiber an die Daten des Verfassers der strafbaren Bewertung zu gelangen.
Eine ordnungsgemäße Beschwerde an Kununu aufgrund einer rechtswidrigen Bewertung löst Prüfungspflichten für Kununu aus.
Regelmäßig ist Kununu im Falle einer ordnungsgemäßen Beschwerde dazu verpflichtet, die Beschwerde des Betroffenen an den Verfasser der Bewertung zur Stellungnahme weiterzuleiten.
Bleibt eine Stellungnahme des Verfassers der Bewertung aus, ist die beanstandete Bewertung von Kununu zu löschen.
Stellt der Verfasser der Bewertung die Berechtigung der Beschwerde substantiiert in Abrede und ergeben sich deshalb berechtigte Zweifel an der Berechtigung der Beschwerde, ist Kununu grundsätzlich gehalten, dem Betroffenen dies mitzuteilen und gegebenenfalls Nachweise zu verlangen, aus denen sich die behauptete Rechtsverletzung ergibt.
Bleibt eine Stellungnahme des Betroffenen aus oder legt er gegebenenfalls erforderliche Nachweise nicht vor, ist eine weitere Prüfung nicht notwendig und Kununu auch nicht dazu verpflichtet, die Bewertung zu löschen.
Ergibt sich aus der Stellungnahme des Betroffenen oder den vorgelegten Belegen dagegen – auch unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Verfassers der Bewertung – eine rechtswidrige Bewertung, ist diese von Kununu zu löschen.
(vgl. Urteile des Bundesgerichtshofes vom 25.10.2011, Az.: VI ZR 93/10 und vom 19. März 2015 , Az. I ZR 94/13 – Hotelbewertungsportal)
Das Oberlandesgericht Hamburg hat mit Beschluss vom 08.02.2024 (Az.: 7 W 11/24) zudem entschieden, das Kununu auf eine Beschwerde hin, die Bewertung löschen oder die Daten des Verfassers an das bewertete Unternehmen herausgeben muss. Die Daten des Verfassers einer Bewertung müssen so individualisiert herausgegeben werden, dass überprüft werden kann, ob tatsächliche ein Beschäftigungsverhältnis zwischen dem Bewertenden und dem betroffenen Unternehmen bestanden hat (mehr dazu hier). Das Risiko, dass rechtliche oder tatsächliche Gründe einer Offenbarung der Daten entgegenstehen, trage Kununu. Stünden derartige Gründe einer Offenbarung der Daten des Verfassers entgegen, sei die Bewertung durch Kununu zu löschen.
Im Falle einer negativen Bewertung bei Kununu wird in aller Regel eine Beschwerde an Kununu gerichtet, um die Löschung der Bewertung zu erreichen.
Ist der Verfasser der negativen Bewertung bekannt, kommt im Falle einer rechtswidrigen Bewertung bei Kununu zusätzlich ein Vorgehen gegen den Verfasser der rechtswidrigen Bewertung in Betracht. Gegenüber dem Verfasser einer rechtswidrigen Bewertung können dann insbesondere Unterlassungs- und Kostenerstattungsansprüche geltend gemacht werden, was bei einer einfachen Beschwerde gegenüber Kununu zunächst einmal nicht der Fall ist.
Gegenüber Kununu kommt die Geltendmachung von Unterlassungs- und Kostenerstattungsansprüchen erst in Betracht, sobald Kununu seine Prüfungspflichten verletzt.
Neben dem Anspruch auf Erstattung der Kosten kann gegenüber dem Verfasser einer rechtswidrigen Bewertung ein Unterlassungsanspruch geltend gemacht werden. Wird ein Unterlassungsanspruch geltend gemacht, muss der Verfasser einer rechtswidrigen Bewertung eine sogenannte „strafbewehrte Unterlassungserklärung“ abgeben. Mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung muss der Verfasser erklären, dass er die rechtswidrige Bewertung sofort beseitigt und es zukünftig unterlassen wird, die rechtswidrige Bewertung erneut abzugeben. Zudem muss sich der Verfasser dazu verpflichten, bei zukünftigen Verstößen ein empfindliche Vertragsstrafe an den Betroffenen zu zahlen.
Gibt der Verletzer keine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab, besteht im Regelfall die „Wiederholungsgefahr“ für zukünftige Rechtsverstöße fort und der Betroffene hat die Möglichkeit den Unterlassungsanspruch gerichtlich – per einstweiliger Verfügung oder mittels einer Hauptsacheklage – geltend zu machen.
Kununu hat die Nutzung seiner Telemediendienste nach § 19 Absatz 2 TTDSG grundsätzlich anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen. Durch diese Anonymität wird es Betroffenen allerdings erschwert, ihre Rechte im Falle einer Rechtsverletzung gegenüber dem Verfasser einer rechtswidrigen Bewertung geltend zu machen.
Allerdings hat das Oberlandesgericht Hamburg mit Beschluss vom 08.02.2024 (Az.: 7 W 11/24) entschieden, das Kununu auf eine Beschwerde hin, die Bewertung löschen oder die Daten des Verfassers an das bewertete Unternehmen herausgeben muss. Die Daten des Verfassers einer Bewertung müssen nach Ansicht des Gerichts so individualisiert herausgegeben werden, dass überprüft werden kann, ob tatsächlich ein Beschäftigungsverhältnis zwischen dem Bewertenden und dem betroffenen Unternehmen bestanden hat (mehr dazu hier). Das Risiko, dass rechtliche oder tatsächliche Gründe einer Offenbarung der Daten entgegenstehen, trage Kununu. Stünden derartige Gründe einer Offenbarung der Daten des Verfassers entgegen, sei die Bewertung zu löschen.
Offenbart Kununu die Daten des Verfassers nicht, gibt es im Falle einer rechtswidrigen anonymen Bewertung bei Kununu zwei weitere potentielle Möglichkeiten an die Daten des Verfassers der rechtswidrigen Bewertung zu gelangen.
Kununu darf die Daten eines anonymen Verfassers einer Bewertung nur gegen richterliche Anordnung an eine Privatperson herausgeben. Eine richterliche Anordnung darf allerdings nur dann erfolgen, soweit dies zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche aufgrund von strafrechtlich relevanten Beleidigungen (Schmähkritik) oder Verleumdungen (unwahre Tatsachenbehauptungen) notwendig ist. Der Nachteil dieses zivilrechtlichen Auskunftsverfahrens (auch „Gestattungsverfahren“ genannt) ist, dass die Kosten dieses zivilrechtlichen Auskunftsverfahrens immer der Antragsteller trägt.
Parallel oder alternativ zum zivilrechtlichen Auskunftsverfahren kann eine Strafanzeige wegen Beleidigung bzw. Verleumdung bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft gestellt werden. Wird von den Ermittlungsbehörden ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, hat Kununu die Daten des Verfassers der rechtswidrigen Bewertung an die Ermittlungsbehörden zu übermitteln. Über einen Rechtsanwalt kann dann Akteneinsicht in die behördlichen Ermittlungsakten genommen werden, um an die Daten des Verfassers der rechtswidrigen Bewertung zu gelangen.
Allerdings verweisen die Staatsanwaltschaften Strafanzeigen wegen Beleidigungen bzw. Verleumdungen im Rahmen von rechtswidrigen Bewertungen nach unseren Erfahrungen oftmals auf den Privatklageweg ohne ein Ermittlungsverfahren durchzuführen. Dies ist möglich, sofern die Staatsanwaltschaft ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung verneint.
An der eigenständigen Einreichung einer Beschwerde bei Kununu können wir Ihnen aus folgenden Gründen nur abraten:
Zum einen muss die Beschwerde nach der Rechtsprechung sowohl in rechtlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht so konkret verfasst sein, dass auf der Grundlage der Beschwerde die Rechtswidrigkeit der Bewertung für Kununu offensichtlich ist. Nur wenn die Beschwerde diese Voraussetzungen erfüllt, löst die Beschwerde Prüfungspflichten für Kununu aus, so dass Kununu das Beschwerdeverfahren einleiten muss (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofes vom 25.10.2011, Az.: VI ZR 93/10).
Darüber hinaus ist eine anwaltlichen Beschwerde – welche Kununu im Beschwerdeverfahren an den Verfasser der Bewertung weiterleiten muss – auch nachdrücklicher, was einen nicht zu unterschätzenden psychologischen Vorteil mit sich bringt. Der Verfasser der Bewertung hat erfahrungsgemäß weniger Motivation sich gegen eine anwaltliche Beschwerde zu wehren, da er oftmals fürchten muss, dass eine Stellungnahme im Beschwerdeverfahren gegebenenfalls gerichtliche Schritte des Betroffenen gegen ihn persönlich nach sich ziehen wird. Dies führt häufig zur Löschung der Bewertung durch den Verfasser der Bewertung bzw. durch Kununu im Beschwerdeverfahren.
Die Anwaltskosten für unsere Tätigkeiten unterscheiden sich je nach Umfang des Beschwerdeverfahrens, Anzahl der negativen Bewertungen und ob nur ein Beschwerdeverfahren gegen Kununu oder zusätzlich auch ein Verfahren gegen den Verfasser der rechtswidrigen Bewertung geführt werden soll.
Besteht eine Rechtsschutzversicherung besteht in der Regel auch Versicherungsschutz in diesen Angelegenheiten. Im Falle einer Beauftragung holen wir gerne für Sie eine Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung ein.
Sofern neben dem Beschwerdeverfahren gegen Kununu auch ein Verfahren gegen den Verfasser der rechtswidrigen Bewertung geführt wird, wird ein Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten für diese Verfahren geltend gemacht. In diesem Fall bekommt der Betroffene in der Regel die Kosten für das Verfahren von dem Verfasser der Bewertung erstattet, was notfalls auch gerichtlich durchgesetzt wird.
Im Rahmen unserer kostenfreien Ersteinschätzung beraten wir Sie auch über das sinnvollste Vorgehen in Ihrem Fall sowie über die dann entstehenden Kosten des Verfahrens. Für weitere Informationen können Sie uns gerne unter 02204 / 40 28 42 anrufen oder über uns über unser Webformular kontaktieren.
Weitere Informationen zur Rechtslage von Kununu-Bewertungen finden Sie beispielsweise im Bereich Rechtsprechung zum Bewertungs- und Äußerungsrecht auf unserer Webseite.
Für weitere Informationen oder eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Bewertungen können Sie uns gerne unter 02204 / 40 28 42 anrufen oder über uns über unser Webformular kontaktieren.