…wie das LG Berlin mit Urteil vom 31.05.07 (Az.: 27 S 2/07) entschieden hat.
Nach Ansicht der Berliner Richter scheidet die Annahme einer Pflicht zur Überprüfung aller eingestellten Beträge für den Betreiber eines Onlineportals aus, sie wäre wegen der Fülle der Beiträge praktisch nicht durchführbar.
Eine Prüfpflicht ist nur zumutbar, wenn der Betroffene zuvor im Wege einer Abmahnung konkrete Persönlichkeitsrechtsverletzungen geltend gemacht hat. Nach Kenntniserlangung von rechtswidrigen Beiträgen sind diese vom Betreiber der Plattform dann unverzüglich aus dem Forum zu entfernen.