• Link zu WhatsApp
  • Link zu Xing
  • Link zu Facebook
  • Link zu Instagram
  • Link zu X
Sofortkontakt: +49 (0)2204 402842 | Seite teilen:
Bewertung löschen
  • Startseite
  • Kanzlei
  • Leistungen
    • Google Bewertung löschen
    • Kununu Bewertung löschen
    • Jameda Bewertung löschen
  • Rechts-Infos
  • Kontakt
  • Formulare
  • Bildquellen
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü

Einstweilige Verfügung gegen Google wegen negativer Bewertung erwirkt

19. Februar 2021|inAllgemein

Auf den Antrag unserer Kanzlei hin, hat das Landgericht Wuppertal mit Beschluss vom 25.01.2021 dem Internetriesen Google mittels einstweiliger Verfügung verboten, eine negative Bewertung über unsere Mandantin im Internet weiter zu veröffentlichen.

Mit Zustellung des gerichtlichen Beschlusses wird die einstweilige Verfügung wirksam vollzogen, so dass Google die negative Bewertung aus dem Google-Profil unserer Mandantin entfernen muss und diese auch nicht erneut im Internet veröffentlichen darf. Verstößt Google gegen das gerichtliche Unterlassungsverbot droht Google die Verhängung eines Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu 250.000,00 EUR durch das Gericht, ersatzweise Ordnungshaft, welche dann an den Geschäftsführern zu vollstrecken ist.

WAS WAR GESCHEHEN – UNBEKANNTER NUTZER VERÖFFENTLICHT NEGATIVE BEWERTUNG BEI GOOGLE AUF DER GRUNDLAGE VON UNWAHREN TATSACHENBEHAUPTUNGEN

Ein unbekannter Nutzer hatte auf dem Google-Maps-Profil unserer Mandantin eine negative Bewertung auf der Grundlage einer unwahren Tatsachenbehauptung veröffentlicht. Nachdem  Google auf unsere Beschwerde bzw. Abmahnung hin die negative Bewertung nicht entfernt hat, haben wir beim Landgericht Wuppertal den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragt. Mittels einer einstweiligen Verfügung kann eine Verletzung von Persönlichkeitsrechten im Eilverfahren unter Androhung empfindlicher Ordnungsmittel verboten werden.

LANDGERICHT WUPPERTAL ERLÄSST EINSTWEILIGE VERFÜGUNG UND FORDERT GOOGLE UNTER ANDROHUNG VON ORDNUNGSMITTELN ZUR UNTERLASSUNG AUF

Das Landgericht Wuppertal hatte Google zunächst Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Nachdem Google auch im gerichtlichen Eilverfahren keine Stellungnahme abgab, hat das Landgericht Wuppertal die einstweilige Verfügung antragsgemäß erlassen. Google wurde unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 EUR bzw. Ordnungshaft verboten, die negative Bewertung über unsere Mandantin im Internet zu veröffentlichen. Die Kosten des Verfahrens wurden Google auferlegt.

Der Beschluss wird nunmehr der Google Limited in Irland zugestellt. Ab Zustellung des Beschlusses hat Google das Verbot zu beachten und die negative Bewertung von dem Google-Maps-Profil unserer Mandantin zu entfernen. Google hat dann die Möglichkeit Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung einzulegen, die einstweilige Verfügung als endgültige Regelung anzuerkennen oder ein Hauptsacheverfahren zu erzwingen. Sofern das Verfahren weiterbetrieben werden muss, werden wir über den Fortgang berichten.

Den Beschluss des LG Wuppertal können Sie hier (in anonymisierter Form) einsehen.

Fazit: Negative Bewertungen bei Google können schnell Rufschädigungen und andere gravierende Folgen für den Betroffenen haben. Sofern der Verfasser der Bewertung unbekannt ist, hat der Betroffene zunächst nur die Möglichkeit gegen Google als Betreiberin der Bewertungsplattform vorzugehen. Sofern Google auf eine außergerichtliche Beschwerde hin nicht reagiert, besteht in einigen Fällen die Möglichkeit mittels eines gerichtlichen Eilverfahrens gegen Google vorzugehen, um so die negative Bewertung schnell und effektiv von dem eigenen Unternehmensprofil bei Google zu entfernen. Ein Eilverfahren vor Gericht ist in aller Regel allerdings nur innerhalb eines Monats bis maximal 2 Monate (je nach Gerichtsstand) ab Kenntnis von der Rechtsverletzung möglich. Um die Rechtsverletzung schnell und effektiv zu unterbinden, sollte der Betroffene demnach im Falle einer rechtswidrigen Bewertung nicht zögern, sondern entschlossen handeln.

Das könnte Dich auch interessieren
Mehrfache negative Bewertungen bei Google sind rechtswidrig
Erfolgreiche Klage gegen Google wegen einer 1-Sterne-Bewertung ohne Begründung
Wer trägt die Beweislast für unwahre Tatsachenbehauptungen bei negativen Bewertungen?
In einer Beschwerde an ein Bewertungsportal reicht es aus, ein Kundenverhältnis zu bestreiten – einer weitergehenden Begründung bedarf es in der Regel nicht…
Eine unkommentierte negative „1-Sterne-Bewertung“ bei Google bezieht sich immer auch auf die angebotene Leistung – hat es keinen Kundenkontakt gegeben, ist die Bewertung rechtswidrig
Dem Betreiber eines Internetforums obliegt keine allgemeine Prüfpflicht hinsichtlich der Rechtswidrigkeit von Einträgen
Negative Bewertung bei Google?

Wir löschen Ihre negativen Bewertungen bei Google

Wir machen das!

Kontakt

  • Tel.: 02204 / 40 28 42
  • Mail: info[at]anwalt-recht.online
  • Kostenfreie Ersteinschätzung
Search Search

Weitere Services

  • Bild- und Fotorecht
  • Marke anmelden
  • Weitere Rechtsgebiete

Nutzen Sie unsere Expertise im Bewertungs- und Äußerungsrecht zu attraktiven Konditionen

Rufen Sie uns unverbindlich an. Wir beraten Sie gerne!

Jetzt Kontakt aufnehmen!

© 2024 RA Jens Reininghaus | H+R Rechtsanwälte
  • Startseite
  • Kanzlei
  • Kontakt
  • Formulare
  • Bildquellen
  • Datenschutz
  • Impressum
Link to: Kein Löschungsanspruch des Betroffenen bei Nennung seines Nachnamens im Rahmen einer Google-Bewertung Link to: Kein Löschungsanspruch des Betroffenen bei Nennung seines Nachnamens im Rahmen einer Google-Bewertung Kein Löschungsanspruch des Betroffenen bei Nennung seines Nachnamens im Rahmen... Link to: Landgericht Saarbrücken untersagt rechtswidrige Bewertung bei Google Link to: Landgericht Saarbrücken untersagt rechtswidrige Bewertung bei Google Landgericht Saarbrücken untersagt rechtswidrige Bewertung bei Google
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen