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AUSGEZEICHNETBasierend auf 15 BewertungenTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.MY SMILE AND MOREHerr Reininghaus ist einfach perfekt in dem, was er tut! Er hat uns bereits mehrmals bei der Patentierung unserer Wort-/Bildmarken unterstützt und zuletzt unsere AGBs und Datenschutzerklärung für unsere Homepage erstellt. Seine Professionalität und Schnelligkeit sind beeindruckend. Herr Reininghaus zeichnet sich nicht nur durch sein umfangreiches Fachwissen aus, sondern auch durch sein Engagement und seine Fähigkeit, komplexe rechtliche Angelegenheiten verständlich zu erklären. Er hat uns stets klar und präzise durch den gesamten Prozess geführt und alle unsere Fragen geduldig beantwortet. Wir sind äußerst zufrieden mit seiner Arbeit und können Herrn Reininghaus uneingeschränkt empfehlen. Wenn Sie einen Rechtsanwalt suchen, der professionell, effizient und verlässlich ist, dann sind Sie bei ihm in den besten Händen. Vielen Dank, Herr Reininghaus, für Ihre hervorragende Unterstützung!Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.Melanie RuhwedelIch kenne Herrn Reininghaus und die Kanzlei seit ca 2016. Ich brauche ihn öfters bezgl. des Urheberrechtes und er ist für mich ein Top Anwalt. Sein kompetentes und professionelles Fachwissen vermittelt er mit einer ganz ruhigen Art. Ich kann mich immer wieder auf ihn verlassen und kann seiner Kompetenz vollstens vertrauen. Ich werde auch weiterhin Herrn Reininghaus mit meinen Anliegen beauftragen und kann ihn absolut und uneingeschränkt weiterempfehlen.Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.Pascal MarcollaAuf meine Anfrage hat sich Herr Reininghaus äußerst schnell und freundlich zurückgemeldet. Habe sehr gute und unkomplizierte Hilfe erhalten. Top!Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.Herr PanSuper freundlicher Kontakt zur Kanzlei und Herrn Reininghaus. Absolute Empfehlung 👍Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.The BerlinVikingIch wurde sehr schnell und sehr gut beraten. Professionalität auf einem exzellenten Level. Ich werde bei zukünftigen IT Rechtsangelegenheiten Herr Reininghaus beauftragen.Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.Florian IbeSehr sehr sehr gute Beratung und man merkt die Expertise in dem Fachbereich mit "kreativer" Denkweise und immer lösungsorientiert. Vielen vielen Dank. Auf jeden Fall eine Empfehlung!Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.Miquel Schmuck und Uhren GmbHHerr Reininghaus arbeitet für unser Unternehmen bereits seit weit über einem Jahrzehnt. Wir schätzen die schnelle und unkomplizierte Einschätzung einer Lage im einzelnen Fall und am Ende dann vor allem die realistische Einschätzung des möglichen Verlaufes. Damit kann man dann auch schnell für sich einschätzen ob ein Streitfall die Mühen und Kosten vor Gericht Wert ist. Wir wurden bis jetzt mit der Arbeit von Herrn Reininghaus immer gut beraten, im jeden einzelnen Fall.Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.Christian KohlhaasHerr Reininghaus hat uns schon in einigen Sachverhalten beraten und vertreten. Ich kann ihn ohne Einschränkung und in jeglicher Hinsicht empfehlen!Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.SilienneIch wurde kompetent und freundlich zu meinem Fall beraten. Es ging dem Anwalt wirklich darum, das bestmögliche Ergebnis für mich erzielen. Da wurde nichts in die Länge gezogen oder verkompliziert; sondern schon im Erstgespräch schnell eine Lösung gefunden! Vielen Dank!
Kununu muss Bewertung löschen oder Verfasser offenlegen
/in Allgemein/von RA Jens ReininghausKununu muss die Daten eines Verfassers einer Bewertung an das bewertete Unternehmen so individualisiert herausgeben, dass überprüft werden kann, ob tatsächlich ein Beschäftigungsverhältnis bestanden hat…
Wann ist eine negative Bewertung bei ebay zulässig?
/in Allgemein/von RA Jens ReininghausDer Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 28.09.2022 entschieden, dass ein Verkäufer keinen Anspruch auf Entfernung einer Bewertung auf ebay hat, die die Versandkosten als “Wucher” bezeichnet, weil dies keine Schmähkritik darstellt…
Wer trägt die Beweislast für unwahre Tatsachenbehauptungen bei negativen Bewertungen?
/in Allgemein/von RA Jens ReininghausDas Landgericht Frankenthal hat entschieden, dass der Verfasser einer Bewertung die Beweislast für negative Tatsachenbehauptungen trägt. Gelingt der Beweis nicht, kann der Betroffene Unterlassung der negativen Äußerungen verlangen…
In einer Beschwerde an ein Bewertungsportal reicht es aus, ein Kundenverhältnis zu bestreiten – einer weitergehenden Begründung bedarf es in der Regel nicht…
/in Allgemein/von RA Jens ReininghausEiner näheren Begründung bedarf es nur dann, wenn sich die Identität des Bewertenden für den Bewerteten ohne Weiteres aus der Bewertung ergibt…
Werbung mit bezahlten Bewertungen muss kenntlich gemacht werden
/in Allgemein/von RA Jens ReininghausDas Oberlandesgericht Frankfurt a.M. hat entschieden, dass Werbung mit bezahlten Bewertungen kenntlich gemacht werden muss. Dies gilt auch für Gesamtbewertungsergebnisse, sofern in diese auch Bewertungen einfließen, für die der Werbetreibende ein Entgelt gezahlt hat…
OLG Frankfurt a.M. zur Abgrenzung zwischen Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung
/in Allgemein/von RA Jens ReininghausDas Oberlandesgericht Frankfurt a.M. hat in einem Streitfalle eine Abgrenzung zwischen Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung vorgenommen und die streitige Äußerung als zulässige Meinungsäußerung bewertet…