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Ist die Löschung von Bewertungen durch Agenturen erlaubt?

14. Dezember 2024|inAllgemein

Online-Agenturen, die ohne Zulassung die Löschung unzulässiger Bewertungen anbieten, handeln wettbewerbswidrig. Das OLG Frankfurt (Urteil vom 07.11.2024, Az. 6 U 90/24) hat entschieden, dass solche Angebote eine unerlaubte Rechtsdienstleistung darstellen, wenn damit explizit eine individuelle rechtliche Prüfung suggeriert wird.​

Unzulässige Rechtsdienstleistung durch Bewertungs-Löschdienste

Viele Online-Agenturen werben mit der schnellen und erfolgreichen Löschung negativer Bewertungen auf Plattformen wie Google, oft mit hohen Erfolgsquoten. Allerdings fehlt diesen Agenturen häufig die notwendige Zulassung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz. Entscheidend für die rechtliche Bewertung ist dabei nicht allein der Text der Werbeaussagen, sondern der Eindruck, der beim durchschnittlichen Kunden entsteht: Wird eine individuelle Prüfung oder rechtliche Einschätzung suggeriert, liegt bereits eine erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistung vor.​

Dies war auch im aktuellen Fall ausschlaggebend. Die Agentur verwies zwar an einer Stelle ihrer Website darauf, keine Rechtsberatung anzubieten und lediglich das Bewertungsportal um Prüfung der Echtheit zu bitten. Dennoch suggerierten Formulierungen wie „hohe Löschungsquote“ und der Hinweis auf individuelle Bearbeitung einen juristisch fundierten Einzelfallservice – mit der Folge, dass das Angebot als wettbewerbswidrig eingestuft wurde.​

Was bedeutet das für Unternehmen?

Für Unternehmen und Selbständige, die negative Bewertungen löschen lassen möchten, ist es daher unerlässlich, auf die Qualifikation des Anbieters zu achten. Nur zugelassene Rechtsdienstleister, insbesondere Rechtsanwälte, dürfen eine rechtliche Prüfung und gezielte rechtliche Schritte zur Löschung anbieten.


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Can62 Korkmaz24 profile pictureCan62 Korkmaz24
09:06 30 Jul 25
Die Anwaltskanzlei kann ich mit gutem Gewissen empfehlen. Sehr kompetent und sehr zuverlässig. Herr Heck ist sehr engagiert in den Fällen die er betreut.
K. W. profile pictureK. W.
18:07 08 Jul 25
Herr Reininghaus hat mich in meinem Rechtsstreit sehr gut vertreten. Von der ersten Kontaktaufnahme bis hin zum Abschluss des Falls hat er und sein gesamtes Team mich bestens beraten.

Die Kommunikation war stets professionell, transparent, klar verständlich sowie schnell.

Vielen Dank nochmal!
Altamira Fischer profile pictureAltamira Fischer
09:02 24 Jan 25
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Tina Herschel profile pictureTina Herschel
13:37 06 Jan 25
Herr Heck ist ein unfassbar guter Anwalt. Menschlich und auf Augenhöhe habe ich mich sehr gut beraten gefühlt - er sagt ganz klar was erreichbar ist und was nicht.
Dank ihm habe ich vor Gericht erreichen können was ich wollte und kann endlich in Frieden mit der Sache abschließen. Dankeschön Herr Heck!
Christiane Kuth profile pictureChristiane Kuth
08:07 18 Mar 24
Herr Heck ist ein super empathischer,geduldiger und freundlicher Anwalt. Er hat für mich als Klägerin das Beste rausgeholt,was ich ohne seine Hilfe nie geschafft hätte. Nochmals danke dafür.
Ich würde ihn immer wieder beauftragen und werde ihn wärmstens weiterempfehlen.👍👍👍
Juliana Katten profile pictureJuliana Katten
04:25 25 Jan 24
Herr Heck hat mich als Klägerin vertreten und hat, wie zu Beginn eingeschätzt, vollen Erfolg erzielt. Die Zusammenarbeit war stets kompetent, schnell und unkompliziert. Erwähnenswert auch die offene Kommunikation hinsichtlich Chancen, Kosten und Nutzen. Ich würde Herrn Heck immer wieder als Rechtsanwalt beauftragen!
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