Zustellung von Klagen an international agierende Internetkonzerne in deutscher Sprache ausreichend
Mit Beschluss vom 18. Dezember 2019 (Az.: I-7 W 66/19) entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf, dass sich das soziale Netzwerk bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit der Zustellung von deutschsprachigen Schriftstücken begnügen muss…