Der Betreiber eines Bewertungsportals haftet bei selbstständiger Einschätzung von rechtswidrigen Bewertungen als Störer
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 04.04.2017 entschieden, dass der Betreiber eines Bewertungsportals als Störer haftet, sofern er Beschwerden von Betroffenen selbstständig bewertet und dann ohne Rücksprache mit dem Bewertenden entscheidet, welche Äußerungen er abändert, entfernt oder beibehält…