Bundesgerichtshof lehnt den Anspruch eines Arztes auf Löschung seiner Daten aus einem Ärztebewertungsportal ab
Das Recht des Klägers auf informationelle Selbstbestimmung überwiege das Recht der Beklagten auf Kommunikationsfreiheit nicht…
Das Recht des Klägers auf informationelle Selbstbestimmung überwiege das Recht der Beklagten auf Kommunikationsfreiheit nicht…
Ein Ärztebewertungsportal ist nach Ansicht des AG München dann zulässig, wenn eine Nachverfolgung im Falle etwaiger beleidigender oder rufschädigender Äußerungen möglich ist…
Sofern der Plattformbetreiber sich von seinem Kunden keinen Nachweis dafür vorlegen lässt, dass die Behandlung tatsächlich stattgefunden hat, haftet er als mitelbarer Störer auf Unterlassung…
Im vorliegenden Fall stritten die Parteien um die Berechtigung der Beklagten einige personen- und berufsbezogene Daten des Klägers – ein Klinikarzt für Psychiatrie und Psychotherapie – auf dem Internetportal der Beklagten zu veröffentlichen…
Nach Ansicht der Berliner Richter scheidet die Annahme einer Pflicht zur Überprüfung aller eingestellten Beträge für den Betreiber eines Onlineportals aus, sie wäre wegen der Fülle der Beiträge praktisch nicht durchführbar…
Sofern ein Forenbetreiber seiner Pflicht zur unverzüglichen Löschung nachkommt, besteht kein Unterlassungsanspruch des Betroffenen…